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Der Anwalt

Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater

Fachanwaltsinstitut Prof. Dr. Fischer

Veröffentlichungen

Vortrag zu KI und elektronischer Person 13.06.2021 Science Week Karlsruhe

Prof. Fischer ist Mitherausgeber des ersten Printkommentars zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz. Dieses betrifft sämtliche Unternehmen in Deutschland mit regelmäßig mehr als 49 Mitarbeitern.

Die diversen Pflichten zur Einrichtung einer internen Meldestelle sowie die umfangreichen Informationspflichten stellen neue Herausforderungen für Unternehmen dar.

Z.T. sind entsprechende Pflichten, hierzu zählt u.A. auch die Pflicht zur Einrichtung eines entsprechenden Meldekanals, bußgeldbewehrt.

Bei dieser Thematik ist eine kompetente Beratung von großer Wichtigkeit.

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Lebenslauf:

Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer studierte Rechtswissenschaften an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, an den Universitäten Genf und Lausanne sowie an der Universität Straßburg (Diplôme de Droit Comparé). Nach dem 1. Staatsexamen folgte der Referendardienst beim Land Baden-Württemberg, der mit dem 2. Staatsexamen abgeschlossen wurde. Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer promovierte 2000 mit „Magna Cum Laude“ an der juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Institut für Finanz- und Steuerrecht.

Nach mehrjähriger Tätigkeit in der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Clifford Chance in Frankfurt/Main und London und bei Deloitte&Touche Steuerberatungs/Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Frankfurt/Main ließ sich Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer in eigener Kanzlei in Mannheim nieder. 2017 wurde eine Zweigniederlassung in München eröffnet.

Seit 2003 ist Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer auch als Steuerberater zugelassen. Er ist außerdem Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer lehrt Wirtschafts- und Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management in Mannheim. Dort ist er außerdem wissenschaftlicher Gesamtstudienleiter. Er ist ferner Lehrbeauftragter an der Universität Heidelberg. Seit 2021 ist er wissenschaftlicher Leiter der bundesweiten Forschungseinrichtung der FOM Hochschule für Wirtschaftsrecht, dem KcW Kompetenzentrum für Wirtschaftsrecht.
Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher Veröffentlichungen in deutschen und britischen Fachzeitschriften zum Wirtschafts- und Steuerrecht.

Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer  ist seit 2011 Mitglied und seit 2019 Vorsitzender des gemeinsamen Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammern Karlsruhe und Freiburg für die Erlangung des Titels „Fachanwalt für Steuerrecht“.

Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer ist verheiratet und lebt in Mannheim und München.

Beratungsschwerpunkt:

Rechtsanwalt/Steuerberater Prof. Dr. Hans-Jörg Fischer berät überwiegend mittelständische Unternehmen auf dem Gebiet des Gesellschafts- und Handelsrechts, des Steuerrechts, des Vertragsrechts und des Baurechts. Für zahlreiche mittelständische Unternehmen ist er als „ausgelagerte Rechtsabteilung“ tätig. Fragen der Unternehmensnachfolge gehören ebenso zu seinem Beratungsspektrum wie die Testamentsvollstreckung, die Nachfolgeplanung sowie die rechtliche Begleitung bei Unternehmensgründungen und Unternehmensumwandlungen. Hierbei arbeitet er eng mit Steuerberatern zusammen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung bei steuerlichen Selbstanzeigen, der Strafverteidigung bei Wirtschafts- und Steuerstrafsachen sowie im Markenrecht.